Mietvertrag zwischen Bewohnern und uns

Konzept und Leistungsbeschreibung Mietvertrag zwischen den Bewohnern und der Agentur Ginders

Das jeweilige Seniorenzentrum gestattet uns, das wir in den Apartments des Seniorenzentrums Flachbild-TVs aufstellen bzw. installieren dürfen, mit dessen Bewohnern wir einen Mietvertrag vereinbaren. Im Gegensatz zum Mietvertrag mit dem Seniorenzentrum in Form einer Teil-/oder Vollausstattung der Apartments mit Flachbild-TVs, vermieten wir hier direkt an die einzelne interessierten Bewohner, in den Apartments selbst oder auch in denen des betreuten wohnens.

Durch die Verteilung von geeigneten Informationsblättern, die von uns gestellt werden, sowohl an neue als auch bereits in dem Seniorenzentrum wohnende Mieter, soll der Bewohner über diese Möglichkeit der Anmietung eines TV-Gerätes in Kenntnis gesetzt werden. Bei Interesse eines Mieters setzt dieser sich mit der Rezeption/Information der jeweiligen Residenz in Verbindung, die uns wiederum davon in Kenntnis setzt.

Neben der monatlichen Miete erheben wir pro Mietvertrag mit dem Bewohner eine einmalige Einrichtungspauschale in Höhe von 17,50€ für Anlieferung, Installation, Antennenkabel, Programmierung und Einweisung für das Flachbild-TV. Bei einer automatischen Verlängerung des Vertrages wird keine weitere Einrichtungspauschale fällig. Bei Beendigung des Vertrages wird eine einmalige Pauschale für die Deinstallation, Abtransport des TV-Gerätes in Höhe von 7,50€ erhoben.

Unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen ein oder mehrere Mietverträge mit den Bewohnern geschlossen werden können, ist davon abhängig, in welchem Postleitzahlengebiet sich das Seniorenzentrum befindet.

Die Unterteilung in Postleitzahlen (ersten beiden Stellen) wird in 3 Kategorien vorgenommen.

Kategorie 1:

Mindestmietzeit von 6 Monaten pro Flachbild-TV und pro Bewohner für die Postleitzahlen 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 57, 58, 59

Kategorie 2:

Mindestmietzeit von 12 Monaten pro Flachbild-TV und mindestens 5 gleichzeitigen Mietern pro Seniorenzentrum für die Postleitzahlen 30, 31, 32, 33, 34, 35, 54, 55, 56, 60, 61, 64, 65

Kategorie 3:

Mindestmietzeit von 12 Monaten pro Flachbild-TV und mindestens 10 gleichzeitigen Mietern pro Seniorenzentrum für die Postleitzahlen 10, 12, 13, 14, 28, 29, 37, 38, 66, 67

In allen anderen hier nicht genannten Postleitzahlengebieten vorhandenen Seniorenzentren wird unsererseits nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Mietvertrag abgeschlossen, die jedoch mindestens die Bedingungen der Kategorie 3 erfüllen. Liegt hier ein Bedarf Ihrerseits vor, dann können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.

Leistungsumfang, Vorteile und Features:

  • Variable Laufzeiten mit 6, 12, 24 Monaten zwischen dem Bewohner und uns (siehe o.g. Voraussetzungen)
  • Der Bewohner erhält ein neues TV-Gerät, das auch die digitalen Voraussetzungen des jeweiligen Seniorenzentrums (Kabel, SAT, DVB-T2) erfüllt
  • Vor-Ort-Service bei technischen Defekten und ggf. Austausch des Gerätes
  • Der Bewohner erhält von uns eine Einweisung in die Bedienung des TV-Gerätes
  • Aushändigung der TV-Fernbedienung gegen Kaution, die der Bewohner nach Rückgabe bzw. Beendigung des Mietvertrages zurück erhält
  • Des weiteren können auch spezielle Fernbedienungen, seniorengerechte Telefone, Kopfhörer, Tablets etc...seitens der Bewohner angemietet werden

Weitere Einzelheiten besprechen wir sehr gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.